Allgemeine Geschäftsbedingungen • AGB

1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche von Landways erbrachten Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) soweit keine besonderen Vereinbarungen zwischen den Parteien zur Anwendung kommen. Etwaig abweichende AGB des Teilnehmers gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Landways nicht ausdrücklich widerspricht oder der Teilnehmer erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
1.2 Landways veranstaltet Abenteuer- bzw. Offroad-Reisen sowie Offroad- bzw. 4x4 Events (im Folgenden „Veranstaltungen“) an welchen der Vertragspartner (im Folgenden „Teilnehmer“) teilnehmen kann. Diese Veranstaltungen sind aufgrund ihres Abenteuer- und Expeditionscharakters mit besonderen Risiken behaftet.
1.3 Landways ist bemüht, die auf ihrer Internetseite dargestellten Veranstaltungen korrekt und detailliert zu beschreiben. Die Inhalte und Abläufe können Änderungen und Anpassungen unterliegen. Die verwendeten Fotos und Abbildungen dienen der allgemeinen beispielhaften Beschreibung, sind unverbindlich und können variieren.
1.4 Kfz-Anhänger jeglicher Art dürfen bei den angebotenen Veranstaltungen und Reisen nicht mitgenommen werden. Nach vorheriger Rücksprache kann ein Anhänger möglicherweise am Treffpunkt auf eigenes Risiko abgestellt werden.
1.5 Offroad Fahren mit einem von Landways gestellten Fahrzeug ist pro Person und Tag zeitlich auf maximal drei Stunden beschränkt.

1.6 Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.

Landways ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Der Reisevertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer sich über die  Internetseite von Landways zu einer von Landways angebotenen Veranstaltung anmeldet. Die Anmeldung stellt das Angebot zum Vertragsschluss dar, welches durch Landways in Form einer schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Teilnehmer erfolgt (im Folgenden „Meldebestätigung“). Zusammen mit der Meldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Haftungsausschlusserklärung. Diese ist Vertragsbestandteil und ist Landways vom Teilnehmer unterschrieben auszuhändigen. Darüber hinaus erklärt der Teilnehmer mit Anmeldung, dass er die AGB akzeptiert.
2.2 Sofern der Teilnehmer eine Veranstaltung auch für Dritte bucht, erklärt er verbindlich, dass er durch die angemeldeten Dritten bevollmächtigt ist, die erforderlichen Willenserklärungen auch in deren Namen abzugeben.

3. Leistungen der Landways, Leistungsänderungen

3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den auf der Internetseite der Landways dargestellten Leistungsbeschreibungen nebst Preisen zum jeweiligen Zeitpunkt sowie aus den etwaig ergänzenden Angaben in der Meldebestätigung.
3.2 Veranstaltungen der Landways sind mit Pauschalreisen nicht zu vergleichen. Aufgrund des besonderen Charakters der Veranstaltungen behält sich Landways Änderungen oder Abweichungen der beschriebenen Leistungen vor.. Gestattet sind solche Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Landways nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Landways wird den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis über die unmögliche Leistungserbringung  sowie über Änderungen und Abweichungen unterrichten.

4. Pflichten des Teilnehmers

4.1 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Verkehrs-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reiseländer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, das für die Veranstaltung eingesetzte Fahrzeug vor der Veranstaltung zu überprüfen und bestehende Schäden und Verschleißerscheinungen zu beheben. Der Teilnehmer sichert zu, dass er/sie Halter/in und/oder Eigentümer/in des bei der Veranstaltung genutzten Fahrzeuges ist oder er zu einer entsprechenden Nutzung berechtigt ist.
4.3 Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. den Instrukteuren ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur für Personen mit einer sehr guten gesundheitlichen Konstitution möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Landways vor Reiseantritt mitzuteilen, wenn bei ihm gesundheitliche Bedenken bestehen. Der Teilnehmer sichert zu, dass er reisetauglich ist. Landways hat das Recht, vom Teilnehmer eine ärztliche Bescheinigung über seine Reisetauglichkeit zu verlangen.  Für Schwangere ist eine Teilnahme an den Veranstaltungen grundsätzlich nicht möglich.
4.4 Landways beansprucht für die angebotenen Reisen, Veranstaltungen, Touren, Events etc. ein vollumfängliches Urheberrecht. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, erhaltene Daten, Reisepläne, Vereinbarungen mit Leistungsträgern u.ä. für eigene, nicht vertraglich vereinbarte kommerzielle Zwecke und/oder zur Veröffentlichung zu nutzen. Bei einem Verstoß durch den Teilnehmer behält sich Landways die Geltendmachung von Schadensersatz ausdrücklich vor. Ebenso liegt das Urheberrecht für alle Texte, Reisebeschreibungen und Fotos auf den von uns betriebenen Internetseiten inklusive des Layouts der Webseiten selbst bei Landways und darf ohne ausdrückliche Zustimmung der Landways in keiner Form genutzt werden.

5. Zahlung

5.1 Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung ist spätestens zwei Monate vor Reisebeginn fällig. Bei Reisepreisen unter € 500,- ist der gesamte Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Mit Vertragsschluss wird bei Fahrertrainings, Events und Outdoor Veranstaltungen der Veranstaltungspreis sofort fällig und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
5.2 Wird der Reisepreis nicht-, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt, so ist Landways berechtigt, nach angemessener Fristsetzung von dem Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer von einer Teilnahme an der Reiseveranstaltung auszuschließen. Ein etwaig eingezahlter Teilbetrag, oder der verspätet eingegangene Betrag, werden abzüglich Landways entstehender Stornierungskosten zurückerstattet.
5.3 Die vorausgehenden Regelungen zur Zahlung gelten nicht bei individuell geplanten Privatreisen. Zahlungskonditionen für Privatreisen werden gesondert vereinbart.

6. Gutscheine

Die von Landways ausgestellten Gutscheine sind nicht übertragbar. Sie berechtigten den Gutscheininhaber den Gutschein in Höhe des Nennwerts als Zahlungsmittel auf die von Landways angebotene Veranstaltung einzusetzen. Gutscheine können nur zusammen mit einer Anmeldung zu einer Veranstaltung eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung oder eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei Verlust oder Diebstahl des Gutscheins übernimmt Landways keine Haftung für eine möglicherwiese unrechtmäßige Gutscheineinlösung. Die Haftungsregelungen unter Ziffer 9 bleiben davon unberührt.

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

7.1 Der Teilnehmer kann vor Reisebeginn den Rücktritt von der Reise formlos erklären (§ 651 i Abs. 1 BGB). Für diesen Fall kann Landways eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651 I Abs. 2 S. 2 BGB):
Bei einem Rücktritt, der länger als 45 Tage vor Reisebeginn stattfindet, ist Landways berechtigt, 20% des Reisepreises als Entschädigung für erfolgte Buchungskosten, Versicherungskosten sowie Kosten der Stornierung zu berechnen. Ab dem 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt kann Landways eine pauschale Entschädigung von 50 % des vereinbarten Reisepreises, und ab dem 21. bis 07. Tag vor Reiseantritt von 80 % des Reisepreises verlangen. Bei einem Rücktritt ab dem 06. Tag vor Reiseantritt erfolgt keine Rückerstattung des vereinbarten Preises.
Tritt der Teilnehmer eine Reise oder eine andere gebuchte Veranstaltung ohne schriftliche Mitteilung an Landways nicht an („No show“), so ist eine Rückerstattung des Reise- oder Veranstaltungspreises ausgeschlossen. Eine Rückerstattung von Teilnahmegebühren bei 4x4 Events, Schulungen, Trainings oder Lehrgängen ist ebenfalls nicht möglich.
7.2 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Landways kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der ursprüngliche Teilnehmer gegenüber Landways als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten tatsächlich entstehenden Mehrkosten.
7.3 Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist in der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen Reise ausdrücklich erwähnt.
7.4 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen nach Reisebeginn infolge vorzeitiger Rückreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Verspätungen, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch, erfolgt keine anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Der Reisende trägt in diesen Fällen die Kosten seiner Weiter- oder Heimreise. Buchungen der Weiter- bzw. Rückreise wird der Teilnehmer selbst vornehmen.
7.5. Die vorausgehenden Rücktrittsregelungen gelten nicht bei individuell geplanten Privatreisen. Rücktrittskonditionen für Privatreisen werden gesondert vereinbart.

8. Rücktritt und Kündigung durch Landways, Höhere Gewalt

8.1 Landways kann bis 10 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von dem Reisevertrag zurücktreten. Sofern nicht anders ausgeschrieben liegt die Mindestteilnehmerzahl liegt bei allen Veranstaltungen bei 5 Fahrzeugen. Der Teilnehmer erhält den gezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Ebenso ist Landways zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, wenn Landways nach Abschluss des Reisevertrages Kenntnis von Tatsachen erhält, die bei einer früheren Kenntnis dazu geführt hätten, dass ein Reisevertrag durch Landways nicht abgeschlossen worden wäre. Dies gilt insbesondere in Fällen der Erkrankung des Reiseteilnehmers, der Fahruntauglichkeit des Reiseteilnehmers und/oder der Reisebuchung durch Reiseunternehmer/Wettbewerber der Landways. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Rücktritts durch Landways besteht nicht.
8.2 Ferner kann Landways nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Landways erheblich stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Landways in diesen Fällen, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis unberührt; Landways muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landways aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich etwaig durch Leistungsträger erstatteter Beiträge. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Kündigung nach Maßgabe dieser Regelung durch Landways besteht für den Teilnehmer nicht.
8.3 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt unmöglich, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch Landways den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Landways für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Landways verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.

9. Haftung der Landways, Schadensminderungspflicht des Teilnehmers

9.1 Landways beschränkt die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reise- oder Veranstaltungspreis, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Landways für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Darüber hinaus haftet Landways für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), jedoch ist die Haftung der Landways dem Grunde nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Kardinalpflichten sind: Die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller auf der Internetseite von Landways angegebenen Reiseleistungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
9.2 Werden im Rahmen einer Reise Fremdleistungen gebucht (z.B. Beförderung zum vereinbarten Reisetreffpunkt), haftet Landways nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen der Drittunternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen werden muss und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
9.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschließen und bei Bedarf eine gültige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen Führerschein mitzuführen.
9.4 Der Teilnehmer ist ferner verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Landways kann die Abhilfe verweigern, soweit diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so steht ihm ein Abhilfeanspruch nicht zu.
9.4 Landways haftet nicht bei Schadenersatzansprüchen nach Unfällen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden.
9.5 Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung des Reisepreises ist ausgeschlossen für die Fälle der Verzögerung oder Änderung des Reiseverlaufs aufgrund technischer Ausfälle an den Fahrzeugen.
9.6 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Gewährleistung

10.1 Landways übernimmt keine Gewähr für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in den Reiseunterlagen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
10.2 Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Landways geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
11.2 Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach Ablauf eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Landways die Ansprüche durch Textform zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

12.0 Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der "Landways". Eine Nutzung der Internetseiten der "Landways" ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Nähere Angaben hierzu fnden Sie in unserer Datenschutzmitteilung

13. Schlussbestimmungen

13.1 Alle Angaben im Rahmen der Internetseiten und den etwaig an die Teilnehmer übergebenen Infoblätter werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
13.3 Jede Änderung der Vereinbarungen des Reisevertrages hat schriftlich zu erfolgen, dies gilt auch für die Klausel des Schriftformerfordernisses selbst.

14. Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Geschäftssitz der Landways, soweit der Teilnehmer als Unternehmer anzusehen ist oder der Teilnehmer nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat, oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, aber nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie unsere Pflichten gem. § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Landways .... Gelände wagen!
Stephania Nagel
Gladbacher Str. 606
D- 41748 Viersen
info@Landways.de
Fax +49 2162 355121

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.  Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.  Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

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